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Wir sind für Sie da!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und mit der vorbehaltlosen Warenannahme von unseren Kunden anerkannt. Entgegenstehenden Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart ist.

1.2. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Vertretern oder anderen Dritten, die in unserem Namen auftreten, sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote / Auftragsbestätigung

2.1. Unseren Angeboten liegen die hier festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Angebote und Bestellungsannahmen sind freibleibend für Preise und Lieferungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Alle von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2. Werden die Raummaße durch uns ermittelt, so sind sie vom Kunden verbindlich schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns vor Auftragsannahme berichtigt werden.

2.3. Verträge mit uns kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Vorschläge für eine Bestellung verpflichten uns erst nach erfolgter Bestellung durch den Kunden und anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns.

2.4. An Bestellungen ist der Kunde 1 Woche gebunden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

2.5. Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen.

2.6. Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebung und Beizfarben. Preise hierfür müssen gesondert angefragt werden. Sonderanfertigungen und von der Serie abweichende Farbgebungen sind aufpreispflichtig.

2.7. Erfolgt eine Sonderanfertigung nach Kundenwünschen, so versichert der Kunde mit der Auftragserteilung, dass durch die von ihm vorgegebene Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

2.8. Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbart ist, sind wir zu Lieferungs-, Leistungs- sowie Konstruktionsänderungen aus technischen Gründen berechtigt. Gleiches gilt für handelsübliche materialbedingte Abweichungen von Struktur und Farbe.

3. Stornierung – Rücktritt – Warenrücknahme- Änderung

3.1. Eine Aufhebung abgeschlossener Verträge bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Sie kann nicht stillschweigend erfolgen oder deshalb gefordert werden, weil nachfolgend für diesen Fall Regelungen getroffen werden.

3.2. Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgehoben, so hat der Kunde uns alle bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert vereinbart ist.

3.3. Bei Sonderanfertigungen oder von uns bei Dritten bezogenen Waren ist eine Aufhebung ausgeschlossen.

3.4. Für Ware, die beim Benutzer bereits im Gebrauch war (auch Muster- und Ausstellungsware) wird eine Wertminderung in Rechnung gestellt. Diese beträgt beim vertraglichen Rücktritt innerhalb des ersten Jahres 50% des Bestellwertes, danach 70%. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

4. Preise

4.1. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bestätigen wir unsere Preise grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer exklusive Verpackung und Versicherung. Die Preisbildung für Sonderanfertigungen ist individuell auf das jeweils angefragte Teil abgestimmt. Ein Bezug zu der Preisliste eines bestimmten Herstellers kann bei Sonderanfertigungen nicht abgeleitet werden.

4.2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreis zu berechnen bzw. den Kaufpreis entsprechend einer Erhöhung oder Minderung des Listenpreises anzupassen.

4.3. Für Unternehmer und im Rahmen von Sukzessiv-Lieferverträgen berechnen wir – soweit nichts anderes vereinbart ist – die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Tagespreise. Abrufaufträge unterliegen keiner Preisbindung.

5. Lieferung / Transport

5.1. Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt nach unserer Wahl mit eigenem LKW, Spedition oder Bahn.

5.2. Lieferung bis an den Verwendungsort erfolgt gegen Berechnung, falls nichts anderes vereinbart ist.

5.3. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle einschließlich Vertragen ist vorherige Absprache erforderlich.

5.4. Exportlieferungen bedürfen der vorherigen Absprache über Kosten und Bedingungen. Ist nichts vereinbart, sind sämtliche Kosten des Transports sowie Einfuhr/Zoll vom Auftraggeber zu tragen.

5.5. Für besondere bestellte Verpackungen trägt der Auftraggeber die Kosten.

6. Transportrisiko

6.1. Der Versand erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zum Versand und der Anzeige dieser Tatsache auf den Kunden über. Die Ware ist zum Versand bereitgestellt, wenn sie mit der üblichen Transportverpackung und den Angaben versehen ist, die zur Identifizierung des Auftrages erforderlich sind. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten oder veranlasst haben, lagern wir die Ware auf Risiko und Kosten des Kunden ein. Für die Versicherung der Ware ist allein der Kunde verantwortlich. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, sind wir berechtigt, speditionsübliche Kosten für jeden angefangenen Monat der Einlagerung zu berechnen.

6.2. Erfolgt der Transport durch eigenen LKW, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Das Transportrisiko wird aber nur unter der Voraussetzung getragen, dass uns der Empfänger eine Bescheinigung auf dem Empfangsschein oder Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transportschadens, soweit wie möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, unter Anerkennung der Gegenzeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung stellt.

7. Lieferzeit und Lieferbehinderung

7.1. Die Lieferzeit wird grundsätzlich in Kalenderwochen festgelegt. Der Liefertermin in der bestätigten Woche bleibt unserer Auswahl vorbehalten.

7.2. Ein in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen bestimmtes Datum oder eine bestimmte Frist stellt keine Fixgeschäft dar. Fixe Termine oder Fristen müssen durch uns schriftlich und unmissverständlich bestätigt werden.

7.3. Werden solche Liefertermine oder –fristen nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, ohne deren fruchtloses Verstreichen wir nicht in Verzug geraten. Als angemessene Nachfrist wird bei Standardprodukten eine Frist von fünf Werktagen, bei Sonderanfertigungen eine Frist von 10 Werktagen vereinbart. Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer sowie aus höherer Gewalt ergeben können. Darunter fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse wie zum Beispiel behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in Anlieferung und Produktion, Krieg, Katastrophen usw. In diesen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferung und/oder sonstige Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hierfür Ersatz oder Schadensersatz verlangen kann. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

7.4. Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so sind wir berechtigt, die Lieferung und eventuell entstehende Mehrkosten (zum Beispiel durch Einlagerung) sofort in Rechnung zu stellen. Abrufaufträge sind auf längstens 1 Jahr befristet und sind in dieser Zeit abzunehmen.

7.5. Büromöbelmontagen und Servicekosten sind nicht in der Lieferung inbegriffen und bedürfen der gesonderten Absprache.

8. Zahlungen

8.1. Zahlungen werden nach Lieferung und Zugang der Rechnung sofort fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Dienstleistungen (Montage und Kundendienst) sind sofort und ohne Skonto zahlbar.

8.2. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit beglichen, ist der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist unsere Forderung gegenüber Verbrauchern mit mindestens 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, gegenüber Unternehmern mit mindestens 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis höherer Zinsen bleibt vorbehalten.

8.3. Eine Aufrechnung durch unsere Kunden ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

8.4. Im Falle des Verzuges des Kunden werden alle noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort fällig; wir werden von der Verpflichtung zu Erbringung weiterer Vorleistungen und Lieferungen frei, ohne dass der Kunde aus seiner Abnahmeverpflichtung entlassen wird.

8.5. Zahlungen mit Scheck/Wechsel bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Bei Wechselzahlung gehen Spesen zu Lasten des Kunden. Scheck/Wechsel gelten als Zahlungsversprechen und werden nur angenommen, wenn die Diskontierung möglich ist. Geht ein Scheck oder Wechsel verloren, sind wir nicht verpflichtet, Zahlung weiterhin auf dem Papier zu suchen. Schecks werden nicht als Barzahlung angenommen.

8.6. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditunwürdigkeit des Kunden bereits bei Vertragsabschluß erkennen lassen, sind wir vorbehaltlich aller sonstigen Rechte berechtigt, nach unsere Wahl von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, den Gegenwert des Lieferung per Nachnahme zu erheben oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für weitere Lieferungen zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung

9.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Bei Hereinnahme von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst mit der endgültigen Einlösung als erfolgt.

9.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets in unserem Auftrag, jedoch für Rechnung unseres Kunden. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, werden wir Miteigentümer der neuen Gegenstände oder des vermischten Bestandes und zwar im Verhältnis des Wertes zu dem Wert der fertigen Waren. Ferner wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Beschädigung, Verlust, Untergang, Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wir geben diese Sicherung auf Verlangen und nach unserer Auswahl frei wenn und soweit ihr Wert unsere Forderung nachhaltig um 25% übersteigt.

9.4. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Bestand der uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen, mit allen zum Einzug erforderlichen Angaben und sich auf unser Verlangen jeder Einziehung der uns abgetretenen Forderungen zu enthalten.

9.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

9.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wird die Ware an einen Ort außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte verbracht und ist der Kaufpreis nicht bezahlt, ist der Käufer vom Kunden insbesondere zu verpflichten, sicherzustellen, dass wir Eigentümer der ausgelieferten Ware bis zu deren Bezahlung bleiben oder ein entsprechendes Sicherungsrecht für uns begründet wird. Der Käufer ist verpflichtet, uns hierüber zu informieren.

10. Beanstandungen / Gewährleistungen

10.1. Es wird die gesetzliche Gewährleistung übernommen, die alle Mängel umfasst, deren Ursache in Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion liegen. Nicht gewährleistet wird für natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung (wie z.B. nasse Neubauräume, Einlagerung in feuchten Räumen, starke Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedienung, mutwillige Beschädigung usw.) sowie Lichteinwirkung. Es wird keine Gewährleistung übernommen für Sonderanfertigungen nach Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers.

10.2. Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandetet Stück ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit einem von uns beauftragten Gutachter zugänglich zu machen.

10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach begonnener Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware sowie deren Weiterversand sind Mängelrügen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Qualitäts- oder Versandschäden. Geringe Abweichungen bezüglich Güte und Abmessungen berechtigen nicht zur Reklamation. Beanstandete Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für genaue Übereinstimmungen mit Farbmustern, sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden.

10.4. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Deckungskäufe sind ausgeschossen. Ersatzlieferungen erfolgen nur Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung. Ist diese dem Kunden nicht möglich, so ist er anstelle der Herausgabe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz verpflichtet. Ferner ist der Kunde zur Herausgabe von Nutzungen verpflichtet.

10.5. Rücksendungen dürfen nur in unserem Einverständnis erfolgen und erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden.

11. Sonstige Ansprüche, Haftung

11.1. Soweit nachstehend nicht gesondert geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

11.2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die fahrlässige Verursachung von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit durch uns selbst oder die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung derartiger Schäden durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt für alle sonstigen Schäden nicht für die grob fahrlässige Verursachung derartiger Schäden durch uns selbst sowie die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung derartiger Schäden durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11.3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Waren für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

11.4. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

12. Muster – Zeichnungen – Sonderanfertigungen

12.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und nicht ohne unser Einverständnis dürfen an Dritte weitergegeben, verändert, kopiert oder öffentlich zugängig gemacht werden.

12.2. Muster sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen.

12.3. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung von ihm selbst oder Dritten bekanntgegebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV-Anlage gespeichert und von uns verarbeitet werden.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Verkäufers.

14.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist daneben berechtigt, nach seiner Wahl auch am Sitz des Käufers zu klagen.

14.3. Es gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel/Schriftformklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

W. Meinlschmidt GmbH, Richard-Strauss-Straße 5, 72336 Balingen, www.bueroeinrichter.de

Stand: April 2011